Von der offiziellen Gründung des Aulendorfer Fußballvereins im Mai des Jahres 1920 sind noch die ersten handschriftlichen Satzungen vorhanden. Unter „Zweck des Vereins“ hieß es – § 1: Der Verein hat den Zweck, den Fußballsport zu fördern und zum Gemeingut des Volkes zu machen sowie seine Mitglieder körperlich und sittlich auszubilden. Die weiteren Paragraphen befassen sich mit der Mitgliedschaft, mit dem Vereinseintritt und dem Beitrag. Die Aufnahmegebühr betrug damals 3 Mark, der monatliche Beitrag eine Mark. Die Teuerung und die Anfänge der Inflation bedingten diese hohen Beträge. Ferner legte man sich fest über das Erlöschen der Mitgliedschaft, über die Leitung des Vereins, die ähnlich wie heute aus einem 1. und 2. Vorstand, Schriftführer, einem Kassier und dem Spielausschuß bestand. In elf Paragraphen wurde über Pflichten und Rechte, Strafen, Verbote und evtl. Auflösung des Vereins beschlossen und die Statuten, die von Hans Henkel entworfen und am 10. Juli 1920 vom Ausschuß genehmigt wurden, abgesegnet. Hans Henkel wurde zum ersten Vorstand der Aulendorfer Fußballabteilung gewählt.