SG Aulendorf – Fußball

Die Gründung

Von der offiziellen Gründung des Aulendorfer Fußballvereins im Mai des Jahres 1920 sind noch die ersten handschriftlichen Satzungen vorhanden. Unter „Zweck des Ver­eins“ hieß es – § 1: Der Verein hat den Zweck, den Fußballsport zu fördern und zum Gemeingut des Volkes zu machen sowie seine Mitglieder körperlich und sittlich auszu­bilden. Die weiteren Paragraphen befassen sich mit der Mitgliedschaft, mit dem Ver­einseintritt und dem Beitrag. Die Aufnahmegebühr betrug damals 3 Mark, der monatli­che Beitrag eine Mark. Die Teuerung und die Anfänge der Inflation bedingten diese hohen Beträge. Ferner legte man sich fest über das Erlöschen der Mitgliedschaft, über die Lei­tung des Vereins, die ähnlich wie heute aus einem 1. und 2. Vorstand, Schriftführer, ei­nem Kassier und dem Spielausschuß bestand. In elf Paragraphen wurde über Pflichten und Rechte, Strafen, Verbote und evtl. Auflösung des Vereins beschlossen und die Sta­tuten, die von Hans Henkel entworfen und am 10. Juli 1920 vom Ausschuß genehmigt wurden, abgesegnet. Hans Henkel wurde zum ersten Vorstand der Aulendorfer Fuß­ballabteilung gewählt.

Scroll to Top